Jährliche Unterweisung im Betrieb

Unterweisungen sind kein Formular, sondern ein Gespräch am Arbeitsplatz. Wir führen sie arbeitsplatzbezogen durch, dokumentieren sie prüffest und richten uns nach Ihren Schichtzeiten.

Themen

Woraus sich der Inhalt ergibt

Die Themen kommen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, aus Unfällen und Beinaheunfällen sowie aus Veränderungen im Betrieb.

  • Allgemeine Unterweisung für alle Beschäftigten
  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Innerbetrieblicher Verkehr und Verkehrswege
  • Verhalten im Notfall, Flucht und Rettung
  • Erste Hilfe und Meldewege
  • Unterweisung neuer Beschäftigter und von Fremdfirmen
Fragen und Antworten

Häufig gefragt zur Unterweisung

Wie oft muss unterwiesen werden?

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu unterweisen.

Reicht eine Unterweisung per E-Mail oder Aushang?

Nein. Die Unterweisung muss mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen, mit Gelegenheit zu Rückfragen. Elektronische Formate können unterstützen, ersetzen das Gespräch aber nicht.

Wie wird die Unterweisung nachgewiesen?

Über eine Dokumentation mit Datum, Inhalten, Namen und Unterschriften. Wir liefern die Nachweise in einer Form, die bei Begehungen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft standhält.

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Kontakt

So erreichen Sie uns

AdresseParkring 6, 14669 Ketzin
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr