Gefährdungsbeurteilung
Sie liefert die Themen für die Unterweisung.
Unterweisungen sind kein Formular, sondern ein Gespräch am Arbeitsplatz. Wir führen sie arbeitsplatzbezogen durch, dokumentieren sie prüffest und richten uns nach Ihren Schichtzeiten.
Die Themen kommen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, aus Unfällen und Beinaheunfällen sowie aus Veränderungen im Betrieb.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Nein. Die Unterweisung muss mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen, mit Gelegenheit zu Rückfragen. Elektronische Formate können unterstützen, ersetzen das Gespräch aber nicht.
Über eine Dokumentation mit Datum, Inhalten, Namen und Unterschriften. Wir liefern die Nachweise in einer Form, die bei Begehungen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft standhält.
Sie liefert die Themen für die Unterweisung.
Die schriftliche Grundlage, auf der unterwiesen wird.
Ausbildung nach ASR A2.2 mit praktischer Löschübung.