Brandschutz
Externer Brandschutzbeauftragter und brandschutzfachliche Begleitung.
Jeder Betrieb muss eine ausreichende Zahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Wir übernehmen das als Inhouseschulung mit Theorie und praktischer Löschübung, direkt bei Ihnen.
Die Ausbildung folgt der ASR A2.2 und besteht aus einem theoretischen Teil und einer praktischen Löschübung.
Der praktische Teil entscheidet darüber, ob im Ernstfall jemand zum Feuerlöscher greift oder nur danebensteht. Deshalb übt bei uns jede Person selbst.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, ausgedehnten Gebäuden, Schichtbetrieb oder vielen Abwesenheiten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die ASR A2.2 empfiehlt eine Wiederholung in Abständen von etwa drei bis fünf Jahren, bei erhöhter Brandgefährdung häufiger.
Der theoretische Teil umfasst üblicherweise rund zwei Unterrichtseinheiten, dazu kommt die praktische Löschübung. In der Regel ist ein halber Tag ausreichend, je nach Gruppengröße.
Ja. Die ASR A2.2 sieht ausdrücklich eine praktische Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern vor. Wir führen sie mit umweltfreundlichen Löschtrainern durch, auf Wunsch auf Ihrem Gelände.
Externer Brandschutzbeauftragter und brandschutzfachliche Begleitung.
Pläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrlaufkarten.
Jährliche Unterweisungen für alle Beschäftigten.