Gefahrstoffe
Auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter und der Gefahrstoffverordnung, einschließlich Gefahrstoffverzeichnis.
Wir bringen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in eine Form, die Ihre Beschäftigten am Arbeitsmittel und am Gefahrstoff wirklich nutzen, abgeleitet aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Der Aufbau folgt einem festen Schema, damit sich Beschäftigte schnell zurechtfinden, unabhängig davon, um welchen Stoff oder welche Maschine es geht.
Auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter und der Gefahrstoffverordnung, einschließlich Gefahrstoffverzeichnis.
Für Maschinen, Anlagen und Handwerkzeuge, abgestimmt auf die Herstellerangaben und die betriebliche Verwendung.
Arbeitsanweisungen für Abläufe mit erhöhter Gefährdung, etwa Arbeiten in Behältern oder mit Absturzgefahr.
Für Gefahrstoffe verlangt die Gefahrstoffverordnung eine Betriebsanweisung, für biologische Arbeitsstoffe die Biostoffverordnung. Bei Arbeitsmitteln ergibt sich die Notwendigkeit aus der Betriebssicherheitsverordnung und aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Bedienungsanleitung kommt vom Hersteller und beschreibt das Produkt. Die Betriebsanweisung schreibt der Arbeitgeber und beschreibt, wie in seinem Betrieb sicher damit gearbeitet wird, einschließlich Schutzmaßnahmen und Verhalten im Gefahrfall.
In einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Arbeiten Personen im Betrieb, die kein Deutsch lesen, ist eine Übersetzung erforderlich.
Die Grundlage, aus der die Anweisungen abgeleitet werden.
Anweisungen wirken erst, wenn sie unterwiesen wurden.
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.