Teleskopstapler
Qualifizierung gemäß DGUV Grundsatz 308-009.
Wir bilden Ihre Beschäftigten für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen aus, gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und in Anlehnung an IPAF, mit Theorie, Praxis und Prüfung.
Mindestalter achtzehn Jahre, körperliche und geistige Eignung, Ausbildung und Unterweisung sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.
Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 unterscheidet nach Bauart, üblicherweise vertikal und ausladend, jeweils fahrbar oder auf Fahrzeug. Wir stimmen den Umfang auf die Geräte ab, die Sie einsetzen oder mieten.
Ja. Auf Hubarbeitsbühnen ist in vielen Fällen eine PSA gegen Absturz erforderlich. Anschlagen, Auswahl und Prüfung sind Teil der Ausbildung.
Qualifizierung gemäß DGUV Grundsatz 308-009.
Ausbildung für Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001.
Jährliche Prüfung der Schutzausrüstung gegen Absturz.