Frontstapler, typenoffen
Die klassische Ausbildung zum Staplerschein, ergänzt um die gerätespezifische Einweisung an Ihren Fahrzeugen, etwa Jungheinrich, Linde, Clark, Still oder Toyota.
Wir bilden Ihre Beschäftigten zum Führen von Flurförderzeugen aus, nach DGUV Grundsatz 308-001, mit Theorie, Praxis und Prüfung. Auf Wunsch als Inhouseschulung an Ihren eigenen Geräten und in Ihren Arbeitsbereichen.
Die Ausbildung folgt dem DGUV Grundsatz 308-001 und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide enden mit einer Prüfung.
Die klassische Ausbildung zum Staplerschein, ergänzt um die gerätespezifische Einweisung an Ihren Fahrzeugen, etwa Jungheinrich, Linde, Clark, Still oder Toyota.
Zusatzqualifizierung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 für den Einsatz im Schmalgang und in Hochregallagern.
Qualifizierung für Geräte mit Mitgängerbetrieb unter Berücksichtigung der TRBS 1116, häufig für Hubwagen mit Elektroantrieb.
Für bereits ausgebildete Personen: gerätebezogene Einweisung und Unterweisung auf Ihre betrieblichen Verhältnisse.
Wer im eigenen Lager ausgebildet wird, kennt danach die Engstellen, die Regalhöhen und die Verkehrswege, um die es später tatsächlich geht.
Die Ausbildung allein reicht nicht aus. Erst mit diesen drei Bausteinen darf ein Flurförderzeug im Betrieb geführt werden.
Nachgewiesen durch die abgeschlossene Ausbildung und die Prüfung.
Körperliche und geistige Eignung, üblicherweise über die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer, Vorlage stellen wir bereit.
Mindestens jährliche Unterweisung, die wir ebenfalls übernehmen.
Der Preis hängt von der Teilnehmerzahl, dem Ort und dem Umfang ab. Eine Inhouseschulung mit mehreren Personen ist je Person deutlich günstiger als Einzelausbildungen. Wir machen Ihnen nach einem kurzen Gespräch ein Festangebot.
Für Personen ohne Vorkenntnisse sind in der Regel zwei Tage anzusetzen, bei Vorerfahrung ist auch ein Tag möglich. Die Zeit teilt sich in theoretischen Unterricht, praktische Übung am Gerät sowie die schriftliche und praktische Prüfung.
Mindestalter achtzehn Jahre, körperliche und geistige Eignung sowie die Zuverlässigkeit für die Tätigkeit. Ein Führerschein für die Straße ist nicht erforderlich. Die Eignung wird üblicherweise über eine arbeitsmedizinische Vorsorge beurteilt.
Der Ausbildungsnachweis läuft nicht ab. Erforderlich ist allerdings eine mindestens jährliche Unterweisung. Ohne diese Unterweisung und ohne schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer darf das Flurförderzeug nicht geführt werden.
Wir bilden typenoffen aus, ergänzt um die gerätespezifische Unterweisung an Ihren Fahrzeugen, etwa Jungheinrich, Linde, Clark, Still oder Toyota. Für Schubmaststapler bieten wir die Zusatzqualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 an.
Ausbildung von Kranführern und Anschlägern.
Schulungen nach VDI 2700 ff., als Paket mit der Staplerausbildung.
Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.