Dokumentierte Beurteilung
Vollständige Unterlage nach § 6 Arbeitsschutzgesetz, gegliedert nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes und nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Wir erstellen sie gemeinsam mit Ihnen, praxisnah und prüffest dokumentiert.
Beurteilt werden nicht Personen, sondern Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen. Das Arbeitsschutzgesetz nennt dafür sieben Gefährdungsfaktoren, die wir systematisch durchgehen.
Wir gliedern den Betrieb in Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.
Begehung vor Ort, Gespräche mit Beschäftigten, Blick in die Unterlagen.
Nach dem Rangprinzip: erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.
Verantwortliche, Fristen und ein Nachweis über die Wirksamkeit.
Wir gehen die Arbeitsplätze mit Ihnen ab und schreiben auf, was dort tatsächlich passiert. Das Ergebnis hält auch einer Prüfung durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft stand.
Vollständige Unterlage nach § 6 Arbeitsschutzgesetz, gegliedert nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten.
Konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, nachvollziehbar priorisiert.
Auf Wunsch leiten wir daraus direkt die Betriebs- und Arbeitsanweisungen ab.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Die Aufgabe kann fachlich unterstützt werden, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Wir erstellen die Beurteilung gemeinsam mit Ihnen und dokumentieren sie prüffest.
Immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsmittel, neue Verfahren, ein Umbau, ein Unfall oder neue Vorschriften. Unabhängig davon empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, in vielen Betrieben jährlich.
Ja. Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz die psychische Belastung bei der Arbeit ausdrücklich als zu beurteilenden Faktor. Wir binden sie in die Beurteilung ein, statt sie separat zu behandeln.
Eine Vorlage kann den Aufbau vorgeben, ersetzt aber nicht die Beurteilung der tatsächlichen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb. Geprüft wird im Ernstfall, ob die Beurteilung zu Ihren Arbeitsplätzen passt und ob die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Koordination der Sicherheit auf Baustellen mit mehreren Gewerken.
Jährliche Unterweisungen als Inhouseschulung im Betrieb.