Vorbeugender Brandschutz für Ihren Betrieb

Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnungen, lassen uns als Brandschutzbeauftragter und als Sachverständiger bestellen, planen Flucht- und Rettungswege und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus. Alles aus einer Hand und aufeinander abgestimmt.

Leistungen

Sechs Leistungen, ein Ansprechpartner

Vom Nachweis für das Gebäude bis zur Unterweisung der Beschäftigten. Jede Leistung können Sie einzeln beauftragen, zusammen ergeben sie ein schlüssiges Ganzes.

Übersicht

Brandschutz auf einen Blick

Brandschutz besteht aus drei Säulen, die ineinandergreifen. Wir ordnen jede Aufgabe der richtigen Säule zu, damit am Ende keine Lücke bleibt.

Baulicher Brandschutz

Alles, was am Gebäude selbst wirkt.

  • Brandabschnitte und Abschottungen
  • Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Rettungswege und Ausgänge
  • Bewertung bei Umbau und Nutzungsänderung

Anlagentechnischer Brandschutz

Technik, die entdeckt, meldet und löscht.

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Rauch- und Wärmeabzug
  • Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung

Organisatorischer Brandschutz

Regeln, Zuständigkeiten und Menschen. Hier liegt unser Schwerpunkt.

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Bestellung und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzhelfer, Unterweisung und Räumungsübung

Sie brauchen nur einen Teil davon? Auch einzelne Aufgaben übernehmen wir, ohne dass eine laufende Betreuung vereinbart sein muss.

Im Ernstfall zählt, was vorher organisiert wurde.

Fluchtwege, Alarmierung, Zuständigkeiten und geschulte Beschäftigte greifen nur ineinander, wenn sie vorher aufeinander abgestimmt wurden.

Ablauf

So gehen wir vor

Bestandsaufnahme

Begehung, Unterlagen, bestehende Auflagen und Konzepte.

Bewertung

Abgleich mit Vorschriften, Gefährdungsbeurteilung und Versicherungsauflagen.

Umsetzung

Ordnung, Pläne, Kennzeichnung und Ausbildung der Helfer.

Fortschreibung

Regelmäßige Begehungen und Aktualisierung der Unterlagen.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum Brandschutz

Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Erforderlich wird die Bestellung häufig durch die Gefährdungsbeurteilung, durch Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept, durch Forderungen des Versicherers oder durch betriebliche Vorgaben. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.

Was bringt ein externer Brandschutzbeauftragter?

Sie erhalten die Fachkunde, ohne eine eigene Person freistellen und ausbilden zu müssen. Wir übernehmen die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, sind fester Ansprechpartner für Behörden und Versicherer und halten die Dokumentation aktuell.

Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung oder vielen Schichten kann eine höhere Zahl nötig sein. Wir leiten die Zahl aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

Erstellen Sie auch Flucht- und Rettungspläne?

Ja, nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675. Beides erstellen wir auf Grundlage Ihrer Grundrisse und einer Begehung vor Ort.

Weitere Bereiche

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Kontakt

So erreichen Sie uns

AdresseParkring 6, 14669 Ketzin
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr