Flucht- und Rettungsplan
Nach DIN ISO 23601, ausgehängt an gut sichtbaren Stellen im Gebäude.
- Standort des Betrachters und Fluchtwege
- Sammelstelle und Notausgänge
- Löscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Verhaltensregeln bei Brand und Unfall
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675. Aus Ihren Grundrissen und einer Begehung entstehen Pläne, die im Ernstfall gelesen und verstanden werden.
Beide Unterlagen werden oft verwechselt. Sie haben unterschiedliche Adressaten und damit unterschiedliche Inhalte.
Nach DIN ISO 23601, ausgehängt an gut sichtbaren Stellen im Gebäude.
Nach DIN 14675, hinterlegt an der Brandmelderzentrale für die Einsatzkräfte.
Wir prüfen vorhandene Grundrisse und Brandschutzunterlagen.
Vor Ort erfassen wir Türen, Wege, Einbauten und die Kennzeichnung.
Pläne nach Norm, farbig, maßstäblich und geprüft.
Druck, Rahmen, Positionierung und Fortschreibung bei Änderungen.
Umgebaute Wände, neue Regale oder eine verlegte Sammelstelle machen einen Plan wertlos. Wir prüfen die Aktualität regelmäßig und schreiben die Unterlagen fort.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die ASR A2.3 nennt dafür Beispiele, etwa unübersichtliche Gebäude, Bereiche mit erhöhter Gefährdung oder Betriebe mit ortsunkundigen Personen.
Die ASR A2.3 sieht eine Prüfung auf Aktualität mindestens alle zwei Jahre vor, außerdem nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung. Wir übernehmen die Fortschreibung auf Wunsch dauerhaft.
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Beschäftigten und zeigt den Weg nach draußen. Die Feuerwehrlaufkarte nach DIN 14675 richtet sich an die Einsatzkräfte und führt sie von der Brandmelderzentrale zum ausgelösten Melder.
Ja, idealerweise als CAD- oder PDF-Datei. Sind keine verwertbaren Pläne vorhanden, nehmen wir die Flächen vor Ort auf. Eine Begehung findet in jedem Fall statt, weil Türen, Einbauten und Kennzeichnung geprüft werden müssen.
Externer Brandschutzbeauftragter und brandschutzfachliche Begleitung.
Ausbildung nach ASR A2.2 mit praktischer Löschübung.
Grundlage für die Frage, welche Maßnahmen Ihr Betrieb braucht.